Die Tarifpartner haben die Anwendung von TARDOC und den Ambulanten Pauschalen vertraglich geregelt. Gesamtschweizerisch einheitliche Vorgaben sind in einem Grundvertrag geregelt, während Regelungen auf kantonaler Ebene in den Anschlussverträgen reglementiert sind. Beiden Verträgen müssen Ärztinnen und Ärzte beitreten, wenn sie über die neuen Ambulanten Tarife abrechnen möchten.
Gibt es Interpretationsspielraum und Leistungserbringer- und Kostenträgerverbände sind sich über die konkrete Anwendung nicht einig, entscheidet eine paritätische Interpretationskommission.
Anträge von Fachgesellschaften fliessen über die FMH-internen Gremien, das Steuerungsorgan Cockpit und die FMH-Expertengruppe in die jährlichen Revisionsarbeiten ein.
FMH
Ambulante Versorgung und Tarife
Baslerstrasse 47
4600 Olten
tarife.ambulant