Im Gegensatz zu TARMED gibt es bei TARDOC nur noch 2 Sparten, welche anerkannt werden müssen, um Tarifpositionen mit dieser Sparte abrechnen zu dürfen. Dies sind die Sparten «Chronic Care» (alle Tarifpositionen des TARDOC-Kapitels AK.05) und «Nichtärztliche ambulante Leistungen in der Psychiatrie inkl. Infrastruktur» (alle Tarifpositionen des TARDOC-Kapitels EA.05). Bei den Ambulanten Pauschalen gibt es keine Spartenanerkennungen.
- Bei OP-Sälen und Interventioneller Schmerztherapie braucht es keine Spartenanerkennungen mehr.
- Die Spartenanerkennung selber wird seit dem 15.10.2025 über LegiData möglich sein und muss vorhanden sein, bevor Sie Leistungen aus dieser Sparte abrechnen können.
- Ausserdem empfehlen wir Ihnen, das Video zur Online-Veranstaltung «Infolunch» der OAAT zum Thema Spartenanerkennung anzuschauen: (Infoveranstaltungen – OAAT OTMA > Infolunch 7 – Prozess der Spartenanerkennung.
Dort werden Sie im Detail darüber informiert, wie Sie Spartenanerkennung beim SASIS Portal beantragen können.
- Die Kriterien für die Anerkennung der Sparte finden sich hier: Spartenanerkennung – OAAT OTMA