Organisation
Antragsverfahren Tarifentwicklung

Antragsverfahren Tarifentwicklung

TARDOC soll mittels eines Antragsverfahrens zur Tarifentwicklung jährlich revidiert und à jour gehalten werden. Die Verbände der Leistungserbringer und Kostenträger sind berechtigt, Anträge zur Änderung der Tarifstruktur einzureichen. Die Anträge können inhaltliche und redaktionelle Anpas­sungen betreffen. Die Geschäftsstelle der OAAT AG bearbeitet die Änderungsanträge und legt diese dem Verwaltungsrat der OAAT AG vor. Dieser entscheidet abschliessend über die Umsetzung der Anpassungen in einer künftigen Tarifversion.

Es ist vorgesehen, dass sich jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres ein Fenster für Anträge öffnet (Voraussichtlich nächstes Zeitfenster für die Antragstellung: 1. Januar bis 30. April 2025).

Anträge können nur von den Gesellschaftern der OAAT AG  gestellt werden.

Die Anträge seitens FMH werden von der FMH-Expertengruppe gebündelt.

Antragsberechtigt innerhalb der FMH sind die Fachgesellschaften bzw. die FMH-Arbeitsgruppen.

FMH-internes Verfahren

Anträge zur Änderung von

  • Generellen Interpretationen,
  • Kapitelinterpretationen,
  • Tarifpositionen (sämtliche Parameter) oder
  • Spartenkalkulationen

müssen über den Vorstand erfolgen, bzw. über die Tarifdelegierten einer FMH-Fachgesellschaft (gemäss FMH-Statuten, Anhang II) oder eines anerkannten Dachverbands (gemäss FMH-Statuten, Anhang II a).  Auch die FMH-Ex­perten­gruppe Anträge kann einreichen.

Es ist wünschenswert, dass sich Fachgesellschaften mit der sogenannten Leading-Fachgesellschaftfür das entsprechende Kapitel absprechen.

Schwerpunkte und Fähigkeitsausweise bringen ihre Anliegen über die ihr zugeteilte Fachgesellschaften ein bzw. wenden sich an eine der Leading-Fachgesellschaften.

Dasselbe Prozedere ist im Bereich der Spartenkalkulationen vorgesehen.

Die Leading-Fachgesellschaften haben andere, von der Änderung möglicher­weise tangierte Fachgesellschaften zu kontaktieren, anzuhören und sich mit ihnen zu einigen. Sind sich zwei Fachgesellschaften uneins, entscheidet das Cockpitüber den endgültigen Antrag.

Die FMH-Expertengruppe prüft alle Anträge der Dachverbände bzw. der Fachgesellschaften und nimmt eine Beurteilung vor. Die Expertengruppeist bevollmächtigt, selbst über Anträge zu entscheiden und diese der OAAT AG einzureichen; sie rapportiert darüber regelmässig dem Cockpit.

Sollten durch Vorschläge einzelner Fachgesellschaften bzw. Dachverbände die Interessen aller FMH-Mitglieder tangiert werden, ist die FMH-Expertengruppe verpflichtet, den Antrag zur Beurteilung und Beschlussfassung dem Cockpitzu unterbreiten. Wenn das Cockpit dem Antrag folgt, reicht die FMH den Antrag bei der Geschäftsstelle der OAAT AG ein. Weist das Cockpitden Antrag zurück, entscheidet das Cockpit über das weitere Vorgehen.

Bei Anträgen seitens der Tarifpartner bzw. der Geschäftsstelle der OAAT AG unterscheidet sich das Vorgehen je nach Typ der Änderung. Änderungen in

  • Generellen Interpretationen oder
  • übergreifenden Konzepten (z.B. Tarifwirksamkeitsindex)

werden von derFMH-Expertengruppe beurteilt und zur Beschlussfassung dem Cockpit vorgelegt.

Änderungen in

  • Kapitelinterpretationen,
  • Tarifpositionen (sämtliche Parameter) oder
  • Spartenkalkulationen

legt die FMH-Expertengruppe zur Stellungnahme der betroffenen Leading-Fachgesellschaft vor. Die Fachgesellschaften berücksichtigen dabei die ihnen zugeteilten Schwerpunkte und Fähigkeitsausweise. Das Cockpit wird informiert, hat aber keine Entscheidungsbefugnis. Können sich die beiden Gesellschaften nicht einigen, entscheidet wiederum das Cockpitüber die Position der FMH.


Letzte Aktualisierung am 30.04.2024

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