Besitzstand

Im TARDOC ist bei jeder Tarifposition hinterlegt, welche Weiterbildungstitel zur Abrechnung berechtigen. Ärztinnen und Ärzte können Ihre Weiterbildungstitel (Facharzttitel, Schwerpunkte, interdisziplinäre Schwerpunkte und Fähigkeitsausweis) unter www.doctorfmh.ch einsehen.

Unter folgendem Link können Ärztinnen und Ärzte eine individuelle Liste der TARDOC-Tarifpositionen zusammenstellen, die ihren persönlichen Weiter­bil­dungs­ti­teln entspricht und zu deren Abrechnung grundsätzlich eine Berechtigung besteht: LINK​​​​​​​

Besitzstand beantragen

​​​​​​​Fehlt einer Ärztin oder einem Arzt der notwendige Weiterbildungstitel zur Abrechnung einer Tarifposition, kann sie oder er einen Besitzstand anmelden:

  • Ein Besitzstand berechtigt die Ärztin, den Arzt zur Anwendung und Abrechnung einer TARDOC Leistungsposition, die er fachlich eigenverantwortlich während mindestens dreier Jahre vor Inkraftsetzung der TARDOC-Tarifstruktur regelmässig und qualitativ unbeanstandet erbracht und abgerechnet hat, über deren Weiterbildungstitel er jedoch nicht verfügt.
  • Die Anmeldung wird vor Einführung des TARDOC ab August 2024 erfolgen.
    ​​​​​​​Weitere Informationen folgen.
  • Die Ärztin, der Arzt muss für jede TARDOC-Tarifposition, die sie oder er als Besitzstand anmelden möchte, insgesamt 15 TARMED-Rechnungen über die entsprechende TARMED-Tarifposition vorlegen können (mind. fünf pro Jahr über die letzten drei Jahre, in welchen der TARMED gültig war). Die 15 Rechnungen müssen in LegiData hochgeladen werden. Dabei ist klar festgelegt, welche TARMED-Tarifpositionen für eine bestimmte TARDOC-Tarifposition hochgeladen werden müssen.​​​​​​​

Besitzstand revalidieren

Wenn der Besitzstand erteilt wird, gilt dieser für drei Jahre. Falls die Ärztin, der Arzt innert dieser Zeit die entsprechende anerkannte Fortbildung besucht und diese rechtzeitig vor Ablauf der drei Jahre bei LegiData hinterlegt, wird sie oder er berechtigt sein, die Besitz­stands­po­si­tio­nen für weitere drei Jahre zu verlängern. Nach Ablauf dieser insgesamt sechs Jahre wird der Besitzstand gemäss den vertraglichen Bestimmungen auslaufen.​​​​​​​

Tarifpositionen, die nicht in Besitzstand genommen werden können

Folgende Gruppen von TARDOC-Tarifpositionen können grundsätzlich nicht in Besitzstand genommen werden:

  • Tarifpositionen, die im TARMED noch nicht bestanden haben
  • Tarifpositionen, die im TARMED so noch nicht bestehen (z.B. weil Sie ausschliesslich stationär erbracht werden/worden sind)
  • Leistungen, die gemäss Gesetz oder Verordnung einen Weiterbildungstitel erfordern (in erster Linie sind dies Fähigkeitsausweise)
  • Leistungen der interventionellen Schmerztherapie, die den Fähig­keits­aus­weis für die Spartenanerkennung voraussetzen
  • Seltene Leistungen


Letzte Aktualisierung am 30.04.2024

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